Abmahnungen wegen Google Fonts
Achtung Websitebetreiber!
Google betreibt ein Schriftenverzeichnis mit über 1400 verschiedenen Schriftarten (sog. Fonts). Dieses Verzeichnis wird kostenfrei zur Verfügung gestellt und dient dazu, dass Gestalter von Webseiten auf diese Bibliothek zurückgreifen können, um das Layout und das Design modern und einfach schick zu gestalten.
Diese Schriftarten können auf der eigenen Webseite entweder lokal vorgehalten oder dynamisch zum Zeitpunkt der Anzeige der Website von Google nachgeladen und eingebunden werden. Das lokale Verfahren ist dabei völlig unproblematisch. Sicherlich gilt es auch hier Urheberrechte und Lizenzen zu berücksichtigen, die aber – wie im Falle von Google – auch kostenfrei überlassen werden können.
Lokal auf dem Webserver vorgehaltene Schriften werden lokal abgerufen. Es erfolgt somit kein sogenannter Request an einen anderen Server. Es findet also auch keine Übermittlung von Daten an Dritte statt. Beim Nachladen von Schriften von anderen Servern hingegen werden die Schriftarten durch einen Schnittstellenaufruf (Google API) von Google Servern geladen. Dieser Abruf der Fonts hinterlässt Spuren auf dem Google-Server.