Abmahnung wegen Google Fonts

Abmahnungen wegen Google Fonts

Mittlerweile werden es wohl nicht nur Webseitenbetreiber mitbekommen haben: zurzeit werden zahlreiche Abmahnschreiben verschickt, die Schadenersatz aufgrund falscher Einbindung von Google Fonts auf der eigenen Webseite einfordern. Dabei sind die Schadenersatzbeträge verglichen mit Abmahnverfahren in der Vergangenheit vergleichsweise gering. Doch was sind eigentlich diese Google Fonts und warum wird so fleißig abgemahnt?

Google betreibt ein Schriftenverzeichnis mit über 1400 verschiedenen Schriftarten (sog. Fonts). Dieses Verzeichnis wird kostenfrei zur Verfügung gestellt und dient dazu, dass Gestalter von Webseiten auf diese Bibliothek zurückgreifen können, um das Layout und das Design modern und einfach schick zu gestalten.

Diese Schriftarten können auf der eigenen Webseite entweder lokal vorgehalten oder dynamisch zum Zeitpunkt der Anzeige der Website von Google nachgeladen und eingebunden werden. Das lokale Verfahren ist dabei völlig unproblematisch. Sicherlich gilt es auch hier Urheberrechte und Lizenzen zu berücksichtigen, die aber – wie im Falle von Google – auch kostenfrei überlassen werden können.

Lokal auf dem Webserver vorgehaltene Schriften werden lokal abgerufen. Es erfolgt somit kein sogenannter Request an einen anderen Server. Es findet also auch keine Übermittlung von Daten an Dritte statt. Beim Nachladen von Schriften von anderen Servern hingegen werden die Schriftarten durch einen Schnittstellenaufruf (Google API) von Google Servern geladen. Dieser Abruf der Fonts hinterlässt Spuren auf dem Google-Server.

Dabei ist das noch nicht einmal ein perfider Google-Mechanismus. Die an die Fremdserver übertragenen Informationen sind vielmehr Bestandteil der Definition des HTTP-Protokolls, wie z.B. die eigene IP-Adresse und die zugehörige Portnummer, der verwendete Browser und Betriebssystem sowie die genutzten Spracheinstellungen und letztlich auch die Adresse der besuchten Webseite.

Und genau dieser Austausch von Daten bei der dynamischen Variante wird derzeit abgemahnt. Der Übermittlung von persönlichen Daten, dazu gehört zum Beispiel auch die IP-Adresse des Besuchers der Website, muss der Besucher laut der aktuellen DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) explizit zugestimmt haben. Ist dies nicht der Fall, liegt erst einmal eine Rechtswidrigkeit vor – und die ist abmahnfähig.

Weitergehende rechtliche Interpretationen, beispielsweise hinsichtlich der Frage, ob hier wirklich ein Schaden entstanden ist und wie hoch dieser zu beziffern ist, ersparen wir uns hier an dieser Stelle.

Genese dieses Abmahnverfahrens

Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Aktenzeichen: 3 O 17493/20) einen Präzedenzfall geschaffen, bei dem wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts eine Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte in Form der informationellen Selbstbestimmung bestätigt wurde. Der Webseitenbetreiber wurde in diesem Urteil u.a. zu einem Schadensersatz von 100€ an den Kläger verurteilt.

Dies scheint auch eine naheliegende Begründung für die rasant zunehmende Anzahl an Abmahnungen zu diesem Thema zu sein. Und sehr wahrscheinlich ist die Höhe des Schadenersatzes auch genau danach bemessen, dass sie für den einen oder anderen einfach zu gering erscheint, um sich damit auseinanderzusetzen – schon gar nicht vor Gericht.

Wie Sie sich schützen und wie wir Ihnen dabei helfen können

Die Lösung für die weitere, abmahnsichere Verwendung von Google Fonts: Binden Sie Ihre Fonts lokal in Ihre Webseite ein. Diese Dienstleistung übernehmen wir gerne für Sie. Schicken Sie uns einfach eine kurze Nachricht, gerne auch über diese Website.

Übrigens: Die „ungewollte“ Datenübermittlung beim Schnittstellenaufruf ist kein exklusives Google Font Problem. Auch andere CDN Links (Content Delivery Network) sind dem Urteil des Landgericht Münchens nach rechtswidrig und können in Zukunft für weitere Abmahnwellen sorgen.

Hierzu können Sie sich auch gerne an uns wenden. Unser Team prüft ihre Webseite auf die rechtssichere Verwendung von Google Fonts und anderen CDN-Links und behebt etwaige Probleme hinsichtlich der Art der Einbindung umgehend für Sie!

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