Facebook: Abmahnwelle droht

Sicherlich hat es sich mittlerweile herumgesprochen, dass der Webseitenbetreiber nicht einfach Inhalte – ob Text oder Bild – von fremden Webseiten auf die eigene kopieren darf.  Tut man es doch, drohen zum Teil empfindlich teure Abmahnungen. Besonders dreist geht nun aber eine Anwaltskanzlei vor, die die Vorschaubilder beim Teilen auf Facebook abmahnt. Droht nun eine Abmahnwelle?

Im konkreten Fall ging es darum, dass auf einer gewerblichen und somit öffentlichen Facebook-Seite eine Link auf eine andere Webseite geteilt wurde. Ohne weiteres Zutun des Teilenden wurden dabei automatisch Vorschaubilder (die sogenannten Miniaturbilder) erzeugt. Diese erschienen dann in der Timeline der Facebookseite.

Das Verwenden fremder Bilder ist unzulässig, sofern keine Einwilligung des Urhebers vorliegt. Die Auflösung spielt dabei keine Rolle. Sicherlich beinhaltet das Vorschaubild Abmahnpotenzial. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Gerichte das sehen werden und in welchem Verhältnis Kosten (im konkreten Fall geht es um ca. 1.800€) zur Größe des Vorschaubildes stehen. Im übrigen spielt es dabei keine Rolle, ob die Facebookseite eine öffentliche oder eine private Seite ist.

Wir können nur raten, die Vorschaufunktion zu deaktivieren, solange die Rechtposition nicht eindeutig geklärt ist. Lässt sich die Vorschau nicht abschalten, verzichten Sie vorsichtshalber auf das Teilen des Links.

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