Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), mit dem die EU-Richtlinie 2019/882 (auch: European Accessibility Act) umgesetzt wird. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten und somit für alle Menschen gleichermaßen zugänglich zu machen.
Was bedeutet Barrierefreiheit im digitalen Raum?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Online-Shops, mobile Apps und andere digitale Dienste so gestaltet werden, dass alle Menschen – insbesondere Personen mit Behinderungen – uneingeschränkt darauf zugreifen und diese nutzen können. Dies umfasst die einfache Bedienbarkeit, klare Lesbarkeit und umfassende Zugänglichkeit von Inhalten für sämtliche Nutzer.
Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?
Laut einer Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nutzen Menschen mit Behinderungen das Internet überdurchschnittlich häufig und intensiv. Für viele stellt es eine essentielle Schnittstelle zur Außenwelt dar. Dennoch beklagen sich rund 55 Prozent der Befragten über erhebliche Barrieren im Internet, die sie von der vollständigen Nutzung ausschließen. Ein typisches Beispiel dafür ist die fehlende Unterstützung von Screen-Reader Elementen auf einer Webseite für sehbehinderte Nutzer.
Die konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit eröffnet Unternehmen gleichzeitig den Zugang zu einer neuen, bisher vernachlässigten Zielgruppe und verbessert nachhaltig ihr Image hinsichtlich sozialer Verantwortung.
Welche digitalen Angebote müssen barrierefrei sein?
Das neue Gesetz betrifft unter anderem folgende digitale Angebote:
- Online-Shops
- Terminbuchungssysteme und Fahrplanauskünfte
- Smartphone-Apps
- E-Books
- Digitale Lernplattformen
- Weitere digitale Services
Diese müssen künftig den aktuellen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) entsprechen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kann erhebliche Konsequenzen mit sich bringen:
- Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
- Rechtliche Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände
- Mögliche behördliche Anordnung zur Einstellung der betreffenden digitalen Dienste
Wie kann eine barrierefreie Umsetzung aussehen?
Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen unter anderem folgende Maßnahmen ergreifen:
- Anpassungen im Quellcode um Screen-Reader zu unterstützen
- Aussagekräftige Alternativtexte für alle relevanten Bilder
- Verbesserung der Tastaturnavigation
- Sicherstellung ausreichender Farbkontraste und lesbarer Schriftgrößen
Unser Standpunkt zum Thema ‘BFSG’
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bietet nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch die Chance, gesellschaftliche Teilhabe aktiv zu fördern und gleichzeitig die Reichweite der eigenen digitalen Angebote deutlich zu erhöhen.
Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nutzen, um ihre digitalen Angebote umfassend zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Kommen Sie hierzu gerne auf uns zu und nutzen Sie unser Kontaktformular für ein unverbindliches Angebot!